Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sehr geehrte Bikerin, sehr geehrter Biker,
diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden zusammen mit der Ausschreibung im Internet und den Buchungsinformationen einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der Pedalerie.
1. Anmeldung
Empfohlen wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl bei allen angebotenen Mountainbike-Aktivitäten beschränkt ist. Der Angebots-Vertrag, den der Teilnehmer dem Veranstalter mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält vom Veranstalter eine schriftliche Bestätigung, mit der die Buchung verbindlich wird. Der Teilnehmer erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pedalerie mit der Anmeldung als verbindlich an.
2. Bezahlung
Die Bestätigung gilt zugleich als Rechnung. Die Rechnung ist spätestens bis zum jeweiligen Durchführungsdatum des Angebotes gänzlich zu bezahlen.
3. Leistungen
Der Umfang und die Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Leistungsbeschreibungen in den Programmübersichten des Veranstalters sowie aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
4. Sonderkosten
Entstehen während der Touren und Kursen Sonderkosten, so gehen diese zu Lasten des Kunden und sind umgehend vor Ort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Dies können z.B. sein Kosten und Folgekosten wegen vorzeitiger Beendigung eines Tourabschnitts als Folge von Krankheit oder Unfall. Sollte die Pedalerie in Vorlage treten, um einem akuten Notfall zu begegnen, so sind verauslagte Beträge unmittelbar nach Beendigung der Tour oder des Kurses an die Pedalerie zu erstatten.
5. Annullierungsbedingungen
5.1. Annullierung durch den Teilnehmern, Nichterscheinen, vorzeitiger Tour-/Kursabbruch
Eine Annullierung muss schriftlich erfolgen. Bei kurzfristigen Annullierungen sind als Entschädigung für getroffene Veranstaltungsvorkehrungen und Aufwendungen folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren zu entrichten:
bis 30 Tage vor Reisebeginn |
25 % des Tour-/Kurspreises |
bis 15 Tage vor Reisebeginn |
50 % des Tour-/Kurspreises |
bis 1 Tag vor Reisebeginn |
75 % des Tour-/Kurspreises |
bei Nichtantritt |
100 % des Tour-/Kurspreises |
Wenn der zurücktretende Teilnehmer eine Ersatzperson stellt, die den Erfordernissen in Bezug auf die Tour, den Kurs genügt, werden keine Rücktrittsgebühren erhoben. Bricht der Teilnehmer die Tour, den Kurs vorzeitig ab, so erfolgt keine Rückerstattung des Tour-/Kurspreises. Der Teilnehmer ist in dem Fall für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich.
5.2. Annullierung durch die Pedalerie
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Tour oder der Kurs von der Pedalerie aus einem dieser Gründe abgesagt und macht der Teilnehmer von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, so wird dem Teilnehmer der einbezahlte Preis in vollem Umfang zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber der Pedalerie besteht nicht.
Der Veranstalter kann den Vertrag ebenfalls kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Rücktrittsandrohung den fälligen Preis innerhalb der gesetzten Frist nicht zahlt. In diesem Fall gelten die unter 5. genannten Entschädigungssätze. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Teilnehmer. Nach Beginn der Tour/des Kurses kann die Pedalerie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Tour/des Kurses trotz Anmahnung nachhaltig stört oder durch vertragswidriges Verhalten andere Teilnehmer und/oder die Tour-/Kursleitung und die weitere Durchführung der Tour/des Kurses gefährdet. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer den Veranstalter bezüglich seines Gesundheitszustandes täuscht bzw. den besonderen Anforderungen der Tour/des Kurses (körperliche Fitness) nicht genügt. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der Veranstalter behält den Anspruch auf den Preis; Minderungsansprüche sind ausgeschlossen.
Wird die Durchführung der Tour/des Kurses vor deren Beginn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer als auch die Pedalerie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für erbrachte Aufwendungen eine angemessene Entschädigung verlangen, wobei die ihm von den Teilnehmern gut geschriebenen Beträge in Abzug zu bringen sind.
6. Versicherungen
Wir empfehlen den Teilnehmern, ihre persönlichen Unfall-, Kranken-, Rücktransport- und sonstige Versicherungen zu prüfen.
7. Haftung
7.1. Allgemein
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns haftet die Pedalerie für die gewissenhafte Tour-/Kursvorbereitung und -abwicklung, die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit. Die Pedalerie haftet nicht für die Risiken unterschiedlichster Art, die infolge des besonderen Charakters eines Aktiv- und Erlebnisangebotes auftreten können. Dieses Risiko trägt jeder Teilnehmer selbst. Dies umfasst insbesondere alle Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Pedalerie Touren/Kurse durchführt, die möglicherweise mit besonderen Risiken verbunden sind.
Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen für Unfälle, wie sie auftreten können in der Luftfahrt, bei der Benutzung jeglicher Art von ortsüblichen Land- und Wasserverkehrsmitteln sowie der eigenen Fahrzeuge auf unterschiedlichsten Transportwegen. Dieses gilt ebenso für Unternehmungen aller Art wie Wanderungen, Bergbesteigungen und andere sportliche Betätigungen sowie für Angriffe von Menschen bzw. von Tieren aller Art. Des weiteren haftet der Veranstalter nicht für Nachteile, die sich ergeben können aus Defekten an den eigenen Fahrzeugen (Mountainbikes) und daraus resultierenden Routen- und Terminänderungen, willkürlichen Maßnahmen lokaler Behörden, lokalen Krisensituationen, Unruhen, Treibstoff- und Versorgungsproblemen sowie sonstigen Umständen höherer Gewalt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.
Treten Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Fremdleistungen auf, die lediglich vermittelt werden, so erfolgt keine Haftung durch die Pedalerie. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Teilnehmern hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter insoweit eine Fremdleistung. Er haftet daher nicht für die Erfüllung der Beförderungsleistung selbst; d.h. für Verspätungen, Unfälle, Ausfälle und deren Folgen (mögliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers). Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Transportunternehmens (Bahn, Fluggesellschaft, Reederei etc.). Ebenso erfolgt keine Haftung für zusätzliche (fakultative) Leistungen, die auf Wunsch von Teilnehmern während der Reise arrangiert werden. Hierbei tritt die Pedalerie lediglich als helfender Vermittler auf. Der Teilnehmer trifft in diesem Fall eine direkte Vereinbarung mit dem jeweiligen Anbieter
Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z.B. Foto- oder Filmausrüstung, Kleidung, Wertsachen etc.) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen wie Sand, Staub, hohe Luftfeuchtigkeit, Fahrten bei schwierigen Streckenverhältnissen, Wanderungen, Bergbesteigungen etc. kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in eigenen Fahrzeugen ist jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu Beschädigung oder Verlust geführt hat.
7.2. Erhöhtes Unfallrisiko
Mountainbike-Touren/Kurse sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisiertem Verkehr, Steinschlaggefahr im Gebirge, etc.). Es wird daher von jedem Teilnehmer ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt. Bei allen Biketouren/Kursen ist das Tragen eines geprüften Bikehelms Pflicht.
7.3. Medizinische Betreuung
Unsere Touren führen in abgeschieden Regionen (Hochgebirge). Reisen in solche Regionen erfolgen immer auf eigene Gefahr. Die Teilnahme an unseren Reisen erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
8. Beschränkung der Haftung
Die Haftung von der Pedalerie ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen ist. Die Haftung von der Pedalerie für Personen- oder Sachschäden ist insgesamt auf die Höhe des zweifachen bezahlten Preises beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden.
9. Leistungsstörungen, Obliegenheiten, Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten (positive Mitwirkungspflicht!). Dies gilt auch in Zusammenhang mit Unstimmigkeiten innerhalb der Teilnehmergruppe; jeder sollte durch kooperatives Verhalten zu einer guten, einigenden Atmosphäre beitragen.
Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich eine Haftung von der Pedalerie nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Tour-/Kursleitung mitzuteilen (Mangel-Anzeige). Diese ist beauftragt, für Abhilfe in der Weise zu sorgen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies möglich und dem Kunden zumutbar ist und der Mangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Kommt der Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, unterlässt er also schuldhaft die Rüge des Mangels, so sind Ansprüche auf Minderung und vertraglichen Schadenersatz grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Kunde hat der Pedalerie wegen Abhilfeverlangens eine angemessene Frist zu setzen, um dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, einen Mangel, der die Tour/den Kurs erheblich beeinträchtigt, zu beseitigen. Leistet die Pedalerie keine zumutbare Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag wegen Mangel kündigen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Tour/des Kurses schriftlich dem Veranstalter mitgeteilt werden. Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Tour-/Kursende.
Bei Zwischenfällen sowie technischen Pannen unterschiedlichster Art ist den Anweisungen und Anordnungen des Tour-/Kursleiters oder dessen Stellvertreters Folge zu leisten.
10. Tagesablauf
Der Tagesablauf wird vom Veranstalter festgelegt. Bei erheblichen Zeit-, Witterungs-, Strecken- oder Gesundheitsproblemen während der Touren/Kurse kann es erforderlich sein, vom normalen Tagesablauf abzuweichen. Besichtigungsstops können gekürzt oder gestrichen werden, sehr frühes Aufstehen kann erforderlich sein, und der übliche Essensverlauf kann durch improvisierte Kurzmahlzeiten ersetzt werden.
11. Vorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Wenn aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften Nachteile erwachsen, gehen sie zu Lasten des Teilnehmers, auch wenn behördliche Vorschriften nach der Buchung geändert wurden.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmung und des gesamten Vertrages zur Folge.
13. Veranstalter / Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Pedalerie ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen die Pedalerie können ausschliesslich an deren Firmensitz in Frauenfeld, Thurgau angebracht werden.
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